Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der RADSERV GmbH
Stand: 01.06.2004


1. Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten neben den in der jeweiligen Bestellung zusätzlich getroffenen Vereinbarungen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgeauftrag nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Die abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich anerkannt. Die Ausführung der Leistung bedeutet keine Anerkennung der Bedingungen des Kunden.

An allen dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung überlassen werden.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den
Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Lieferungen erfolgen nach den Spezifikationen des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe der bei Vertragsschluss aktuellen Version.

Wir sind berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.


3. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung den Versandort verlassen hat (Schickschuld) . Dies gilt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung.

Verzögert sich die Leistung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über.


4. Lieferung und Leistungszeiten

Lieferungs- und Leistungszeiten sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht schriftlich eine ausdrückliche verbindliche Zusage für den Termin durch uns erfolgt.
Lieferungs- und Leistungstermine lösen nur die Fälligkeit aus und führen nicht zum Verzug.

Lieferungs- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn wir an der Erfüllung der Leistung durch Umstände gehindert sind, die wir nicht zu vertreten haben; dies betrifft auch Lieferverzögerungen von Unterlieferanten.

Erbringen wir eine fällige Lieferung oder Leistung nicht, hat der Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Der Ersatz des mittelbaren Schadens kann nicht verlangt werden, es sei denn, der Kunde weist uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage unserer am Tag des Vertragsschlusses vereinbarten Vergütung.

Alle Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Soweit sich die Leistung verzögert und der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die Preise zu Grunde zu legen, die am Tag der Lieferung von uns allgemein gefordert werden.

Rechnungsbeträge sind sofort fällig ohne jeden Abzug, es sei denn, es sind auf der Rechnung ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen (Skonto) vermerkt.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges die gesetzlichen Zinsen zu verlangen, mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich und bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich. Die Geltendmachung und der Nachweis eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.


6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung, auch bereits früherer oder erst künftig aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener bzw. entstehender Forderungen, bleiben alle Vertragsgegenstände unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

Mängel, Beschädigungen und sonstige negative Abweichungen der Leistung vom vertraglichen Soll sind uns unverzüglich mitzuteilen und zwar: bei erkennbaren Mängeln binnen 5 Tagen nach Lieferung bzw. Leistung, bei anderen Mängeln, die auch bei sorgfältiger Überprüfung binnen dieser Frist nicht entdeckt werden können, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelanzeige, können Kaufleute aus solchen Mängeln keine Rechte mehr herleiten (§§ 377, 378 HGB). Für Nichtkaufleute verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Durch die Mängelanzeige wird die Verjährung nicht unterbrochen bzw. gehemmt, es sei denn, dies ist gesetzlich oder vertraglich so vorgesehen.

Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft, so behalten wir uns das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Sind zumutbare Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferungen fehlgeschlagen oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder wird die Mängelbeseitigung durch uns schuldhaft erheblich verzögert, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Preises verlangen. Mindestens zwei Nachbesserungsversuche gelten als zumutbar, je nach Lage des Falles auch öfter.


7. Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und technischen Informationen sowie alle Produkt- und Geschäftsgeheimnisse – auch nach Beendigung des Vertrages – vertraulich zu behandeln.


8. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für beide Seiten ist Aurich/Ostfriesland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aurich/Ostfriesland, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden vor einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Regelung herbeiführen, die dem wirtschaftlich Gewollten unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien am nächsten kommt.
 
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